Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

a) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, mit denen die SEEGER Living GmbH zur Beherbergung Apartments mietweise überlässt sowie alle in diesem Zu-sammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Aufnahme-vertrag).

b) Die Unter- oder Weitervermietung des Apartments, dessen Nutzung zu anderen als Be-herbergungszwecken und die Nutzung von Flächen außerhalb des angemieteten Apartments, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SEEGER Living und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

c) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

a) Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass SEEGER Living den Antrag des Kunden an-nimmt, die Annahme der Buchung wird schriftlich – wahlweise in elektronischer Form – bestä-tigt.

b) Vertragspartner sind SEEGER Living und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden be-stellt, haftet er zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern SEEGER Living eine entsprechende Erklärung des Dritten vor-liegt.

c) Ansprüche gegen SEEGER Living verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzli-chen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzli-chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SEEGER Living beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Kosten für Öffnung des Apartments

a) SEEGER Living ist verpflichtet, das vom oder für den Kunden gebuchte oder ein gleichwer-tiges Apartment im eigenen oder einem anderen Hotelbetrieb bereitzuhalten und die vereinbar-ten Leistungen zu erbringen.

b) Die Fälligkeit der Aufenthaltskosten richtet sich nach der gebuchten Rate.

c) Stornierungen sind ausschließlich in Textform an welcome@seeger-living.de zu richten. Kostenfreie Stornierungen sind nur bei entsprechend gebuchter Rate möglich. Buchungen, die weder in Anspruch genommen noch fristgemäß storniert wurden, werden mit 80 % des er-warteten Rechnungsendbetrages in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht es frei, nachzu-weisen, dass SEEGER Living kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungs-entgelt entstanden ist.

d) Der Kunde ist verpflichtet, die aus dem o. g. Aufnahmevertrag sowie von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen und Lieferungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Ihm durch SEEGER Living veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte. Die vereinbarten Prei-se schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

e) SEEGER Living kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträgli-chen Verringerung der Anzahl der gebuchten Apartments, von weiteren Leistungen oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis /die Preise für das Apartment /die Apartments und/oder für die sonstigen Leistungen erhöhen.

f) SEEGER Living ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vo-rauszahlung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlan-gen. Bei vom Kunden zu vertretendem Zahlungsrückstand ist SEEGER Living nach Mahnung des Kunden berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vo-rauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Satzes zu verlangen.

g) Für das Öffnen des dem Kunden zur Verfügung gestellten Zimmers/ Apartments hat der Kunde 79,00 EUR zu vergüten. Die Gebühr fällt nicht an, wenn technische Gründe wie ein Defekt der Tür/Schließanlage vorliegen. Eine Vergütung ist ebenfalls nicht zu leisten, wenn andere Gründe dafür, dass die Öffnung durch SEEGER erforderlich ist, die der Kunde nicht zu vertreten hat, vorliegen.

§5 Hausordnung

a) Die Mitnahme und Unterbringung von Tieren ist untersagt. Es stellt eine vertragswidrige Nutzung dar. Das Rauchen ist in allen Apartmenthäusern untersagt. Es stellt eine vertrags-widrige Nutzung dar. Rauchen in einem Haus der SEEGER Living GmbH wird mit einer pauschalen Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € geahndet. Die Mitnahme und die Unterbringung von Tieren wird mit einer Vertragsstrafe von 250,00 € geahndet. Durch diese Gebühr wird der Kunde an den zusätzlich erforderlichen Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, usw.) beteiligt. SEEGER Living steht der Nachweis frei, dass durch die Zimmerreinigung ein höherer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die pauschale Ver-tragsstrafe dem tatsächlichen Schadensbetrag angerechnet. Kann das Zimmer wegen des starken Tiergeruchs, Rauchgeruchs oder sonstiger auf die vertragswidrige Nutzung zurück-zuführender Verschmutzung am selben Tag nicht vermietet werden, ist SEEGER Living dar-über hinaus berechtigt, eine zusätzliche Nacht in Höhe von 90 % der zu diesem Zeitpunkt geltenden Standardrate in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die vorgenannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

b) Die Durchführung von privaten Veranstaltungen jeglicher Art (insbesondere Junggesellen-abschiede, Geburtstagspartys, Halloween- oder Faschingspartys etc.) ist in allen Apartment-häusern untersagt und stellt eine vertragswidrige Nutzung dar, welche mit einer pauschalen Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € geahndet wird. SEEGER Living steht der Nachweis frei, dass durch die Feier ein höherer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die pauschale Vertragsstrafe dem tatsächlichen Schadensbetrag angerechnet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die vorgenannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

c) Bei vorsätzlicher Ausserbetriebsetzung oder im Falle von Manipulation des Rauchmelders oder der Gefahrenmeldeanlage durch den Kunden hat er die Einsatzkosten des Brandschut-zes sowie eine Aufwandspauschale in Höhe von 250,- € zu tragen. Dem Kunden bleibt in allen Fällen vorbehalten, nachzuweisen, dass SEEGER ein geringerer oder kein Schaden entstan-den ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens und die fristlose Kündigung des Be-herbergungsvertrages aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten.d) Im Falle eines Verstoßes gegen die lit. a) bis c) isrt SEEGER Living berechtigt, dem betreffenden Kunden ein Hausver-bot zu erteilen.

§ 6 Rücktritt durch SEEGER Living

a) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 lit. f S. 1 oder S. 2 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der SEEGER Living GmbH ge-setzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist SEEGER Living GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

b) Ferner ist SEEGER Living GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere von der SEEGER Living GmbH nicht zu vertretende Um-stände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
  • die SEEGER Living GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inan-spruchnahme der Apartmentleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicher-heit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des SEEGER Living GmbH es zu-zurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte § 1 b) vorliegt.
  • Sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass der Kunde oder seine Begleitperson(en) bereits in der Vergangenheit gegen die Hausordnung nach § 5 dieses Vertrages ver-stoßen hat oder in den Räumlichkeiten von SEEGER Living GmbH randaliert, Schaden angerichtet oder andere Gäste empfindlich gestört hat oder ihm bereits ein Hausver-bot erteilt worden ist.

c) Bei berechtigtem Rücktritt von SEEGER Living entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

d) Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das SEEGER Living GmbH unterbinden bzw. den Abbruch verlangen.

e) Besteht bei einem Rücktritt nach vorstehenden Buchstaben b), c) und e) ein Schadenser-satzanspruch gegen den Kunden, kann SEEGER Living den Anspruch pauschalieren. Klausel 4 Abschnitt c) gilt in diesem Fall entsprechend. Dem Kunden kann in diesen Fällen nachwei-sen, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

§ 7 Bestellung eines Apartments, Übergabe und Rückgabe

a) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments. Sollte dies ausnahmsweise in der Buchungsbestätigung oder im Aufnahmevertrag zwar zu-sagt, aber nicht verfügbar sein, ist SEEGER Living verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen, vergleichbaren Objekten zu bemühen.

b) Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Ver-fügung zu stellen. Danach kann SEEGER Living aufgrund der verspäteten Räumung für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hier-durch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass

c) SEEGER Living kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt ent-standen ist.

§ 8 Haftung von SEEGER Living

a) SEEGER Living haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflich-tungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pflichtverletzung zu vertreten ist, sonstige Schäden, die auf einer vor-sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und Schäden, die auf einer vor-sätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von SEEGER Living steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-gehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen im Rahmen des Aufnahme-vertrages auftreten, wird SEEGER Living bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kun-den bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizu-tragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

b) Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert entsprechend der Versicherungssumme am Empfang des SEEGER Living GmbH es aufbewahrt werden. Die SEEGER Living GmbH empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haf-tungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde dies nach Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich SEEGER Living anzeigt (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn das Apartment oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wur-den, verschlossen waren.

§ 9 Schlussbestimmungen

a) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz von SEEGER Living GMBH (haf-tungsbeschränkt).

b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.