Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

a) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, mit denen die SEEGER Living GmbH zur Beherbergung Appartements mietweise überlässt sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Aufnahmevertrag).

b) Die Unter- oder Weitervermietung des Appartements, dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken und die Nutzung von Flächen außerhalb des angemieteten Appartements, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SEEGER Living und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

c) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

a) Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass SEEGER Living den Antrag des Kunden annimmt, die Annahme der Buchung wird schriftlich – wahlweise in elektronischer Form – bestätigt.

b) Vertragspartner sind SEEGER Living und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern SEEGER Living eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

c) Ansprüche gegen SEEGER Living verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SEEGER Living beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung, Kosten für Öffnung des Appartements

a) SEEGER Living ist verpflichtet, das vom oder für den Kunden gebuchte oder ein gleichwertiges Appartement im eigenen oder einem anderen Hotelbetrieb bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

b) Die Fälligkeit der Aufenthaltskosten richtet sich nach der gebuchten Rate.

c) Kostenfreie Stornierungen sind nur bei entsprechend gebuchter Rate möglich. Buchungen, die weder in Anspruch genommen noch fristgemäß storniert wurden, werden mit 80 % des erwarteten Rechnungsendbetrages in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass SEEGER Living kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

d) Der Kunde ist verpflichtet, die aus dem o. g. Aufnahmevertrag sowie von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen und Lieferungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Ihm durch SEEGER Living veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

e) SEEGER Living kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Appartements, von weiteren Leistungen oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis /die Preise für das Appartement /die Appartements und/oder für die sonstigen Leistungen erhöhen.

f) SEEGER Living ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessen Vorauszahlung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Bei vom Kunden zu vertretendem Zahlungsrückstand ist SEEGER Living nach Mahnung des Kunden berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Satzes zu verlangen.

g) Die Mitnahme und Unterbringung von Tieren und Fahrrädern ist in allen Appartementhäusern nicht gestattet.

h) Für das Öffnen des dem Kunden zur Verfügung gestellten Zimmers/ Appartements hat der Kunde 79,00 EUR zu vergüten. Die Gebühr fällt nicht an, wenn technische Gründe wie ein Defekt der Tür/Schließanlage vorliegen. Eine Vergütung ist ebenfalls nicht zu leisten, wenn andere Gründe dafür, dass die Öffnung durch SEEGER erforderlich ist, die der Kunde nicht zu vertreten hat, vorliegen.

§ 4 Rücktritt durch SEEGER Living

a) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 lit. f S. 1 oder S. 2 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der SEEGER Living GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist SEEGER Living GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

b) Ferner ist SEEGER Living GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere von der SEEGER Living GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
  • die SEEGER Living GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Appartementleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des SEEGER Living GmbH es zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte § 1 b) vorliegt.

c) Bei berechtigtem Rücktritt von SEEGER Living entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

d) Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das SEEGER Living GmbH unterbinden bzw. den Abbruch verlangen.

e) Besteht bei einem Rücktritt nach vorstehenden Buchstaben b), c) und e) ein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden, kann SEEGER Living den Anspruch pauschalieren. Klausel 4 Abschnitt c) gilt in diesem Fall entsprechend. Dem Kunden kann in diesen Fällen nachweisen, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

§ 5 Bestellung eines Appartements, Übergabe und Rückgabe

a) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Appartements. Sollte dies ausnahmsweise in der Buchungsbestätigung oder im Aufnahmevertrag zwar zusagt, aber nicht verfügbar sein, ist SEEGER Living verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen, vergleichbaren Objekten zu bemühen.

b) Am vereinbarten Abreisetag ist das Appartement spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann SEEGER Living aufgrund der verspäteten Räumung für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass

c) SEEGER Living kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 6 Haftung von SEEGER Living

a) SEEGER Living haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pflichtverletzung zu vertreten ist, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von SEEGER Living steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen im Rahmen des Aufnahmevertrages auftreten, wird SEEGER Living bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

b) Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert entsprechend der Versicherungssumme am Empfang des SEEGER Living GmbH es aufbewahrt werden. Die SEEGER Living GmbH empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde dies nach Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich SEEGER Living anzeigt (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn das Appartement oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.

§ 7 Schlussbestimmungen

a) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz von SEEGER Living GMBH (haftungsbeschränkt).

b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften..